Wir leben heute in einer Zeit, in der die
Fundamente wanken und die Orientierung fehlt. Wir sind oft unsicher und wissen
nicht mehr, wie wir uns verhalten sollen. Die meisten spüren, dass wir uns
wieder auf die Grundwerte des Lebens besinnen müssen. Diese Grundwerte des
Lebens aber finden sich in den Zehn Geboten...
INHALT
Ein zentrales Gebot ist auch das fünfte Gebot. Dieses Gebot verbietet die
Tötung des Menschen und schützt das Leben gegen verschiedenste
Angriffe. Da das menschliche Leben heute in vielfacher Weise gefährdet ist,
umfasst dieses Gebot sehr viele Bereiche.
Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die
Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der
Herr über Leben und Tod
Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat.
Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er
sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten
darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr
über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der
jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis
4, 9-12).
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die
Grundvoraussetzung für das Menschsein
Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für
jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und
Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen
unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen
kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die
Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht
befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei
bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist
schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit
aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen
anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den
Menschen geben.
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und
Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes
Menschsein
Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es,
verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:
1) Mord aus Absicht
Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man
von einem Mord aus Absicht oder von einem "vorsätzlichen Mord".
In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein
solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine
schwere Schuld.
2) Mord im Affekt
Wenn ein Mord in leidenschaftlicher Erregung geschieht - etwa bei
einem Streit im Gasthaus, bei einer Provokation oder aus Eifersucht - so
spricht man von einem Mord im Affekt. Auch dieser Mord ist eine
schwerwiegende Handlung, deren Schuldhaftigkeit aber durch den Umstand
der leidenschaftlichen Erregung gemildert wird. Es gibt manchmal auch
Morde, die aus Verzweiflung geschehen. So kann es z. B. vorkommen, dass
eine verzweifelte Frau ihren Mann umbringt, weil er sie seit vielen Jahren
brutal behandelt. Es kann auch passieren, dass eine Tochter ihren Vater tötet,
weil er sie seit langer Zeit sexuell missbraucht. Ein solcher Mord bleibt zwar
ein Verbrechen, wird aber aufgrund der Verzweiflung des Täters milder
beurteilt.
3) Totschlag bzw. unbeabsichtigte Tötung
Wenn es durch einen Verkehrsunfall, einen ärztlichen Eingriff oder einen
sportlichen Wettkampf zur Tötung eines Menschen kommt, so spricht man von
einem Totschlag bzw. einer unbeabsichtigten Tötung. Wenn der
Totschlag nicht nur durch widrige Umstände, sondern durch Fahrlässigkeit
(z. B. abgenützte Reifen, ärztlicher Kunstfehler, mangelnde Ausrüstung beim
Klettern) verursacht wurde, kann der Verantwortliche auch schuldig
sein.
4) Tötung bei Notwehr
Wenn sich ein Mensch in größter Bedrängnis befindet und aus Notwehr
heraus einen Angreifer tötet, so spricht man von einer Tötung bei Notwehr.
Eine solche Tötung ist erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
um sich zu verteidigen. Eine Tötung bei Notwehr kann also nur das allerletzte
Mittel sein.
5) Tötung im Krieg
Im Kriegsfall hat ein Soldat kaum die Möglichkeit, sich frei zu
entscheiden: Er muss sich verteidigen, um nicht selbst getötet zu werden;
er kann sich aber auch nicht dem Kampf entziehen, da er sonst erschossen wird.
Der Soldat darf sich aber nicht an kriegsverbrecherischen Aktionen
gegenüber wehrlosen Menschen (Zivilbevölkerung, Gefangene) beteiligen.
Ein Volk darf nur im Verteidigungsfall zur Waffe greifen. Es muss aber
zuvor versuchen, alle Möglichkeiten einer friedlichen Beilegung eines
Konfliktes auszuschöpfen. Im Extremfall kann ein Volk zu einem
Präventivschlag (zuvorkommender bzw. vorbeugender Angriff) gezwungen sein,
um seine Chancen bei der Verteidigung des eigenen Landes zu erhöhen.
6) Tötung eines Tyrannen
Wenn ein Volk von einem Tyrannen bzw. Diktator in seiner Existenz
schwerstens bedroht ist, so ist als letzte Möglichkeit für die
Befreiung dieses Volkes auch die Beseitigung des Tyrannen moralisch erlaubt.
Es muss dabei auch überlegt werden, ob der Schaden durch eine Revolte gegen
den Tyrannen größer ist als die Fortsetzung der Diktatur.
7) Tötung durch Todesstrafe
In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe
geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von
Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des
Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in
extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die
ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes;
Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in
denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in
kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen
Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter
vorliegen.
ZUSAMMENFASSUNG:
MORD UND TÖTUNG
1) Mord aus Absicht
2) Mord im Affekt
3) Totschlag bzw. unbeabsichtigte Tötung
4) Tötung bei Notwehr
5) Tötung im Krieg
6) Tötung eines Tyrannen
7) Tötung durch Todesstrafe
Es gibt eindeutige Gründe, die gegen die Erlaubtheit des Selbstmords
sprechen. Es gibt aber auch verschiedene Umstände, die bei der
Beurteilung eines Selbstmords berücksichtigt werden müssen.
1) GRÜNDE GEGEN DEN SELBSTMORD
a) Gegen den Lebensauftrag Gottes
Ein Selbstmord bedeutet zunächst, dass sich der Mensch dem Lebensauftrag
Gottes entzieht und seine irdische Sendung im Hinblick auf die Ewigkeit
nicht erfüllt. Der Mensch darf sich nicht dem Auftrag Gottes entziehen und hat
die Aufgabe, sich im Laufe seines Lebens auch in manchen Prüfungen zu
bewähren. Der Mensch verliert durch den Selbstmord die Möglichkeit, zu
einer tieferen Reife zu gelangen und geht so auch vieler Verdienste
für die Ewigkeit verlustig.
b) Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen
Jeder Selbstmord zieht immer auch Mitmenschen in Mitleidenschaft.
Ein Selbstmord bedeutet einen schweren Verlust für die Angehörigen und
Freunde. Er nimmt vielen Menschen den geliebten Partner, den Vater, die
Mutter, den Sohn, die Tochter, den Freund, die Freundin. Er führt aber auch zu
vielen Selbstanklagen bei jenen Menschen, die dem Selbstmörder
nahestanden. Ein Selbstmörder hinterlässt seinen Angehörigen oft auch eine
Menge von Problemen, die sie nun unter großen Schwierigkeiten
bewältigen müssen.
c) Zunehmende Lebensunfähigkeit
Jeder Selbstmord bedeutet immer auch eine Kapitulation gegenüber
bestimmten Anforderungen des Lebens. Wenn in einer Gesellschaft immer mehr
Menschen bei größeren Belastungen Selbstmord begehen, so wird diese
Gesellschaft auf die Dauer in einem zunehmenden Ausmaß lebensunfähig.
Es entsteht dann aber auch ein fataler "Sog", der vor allem labilere
Typen in den Selbstmord hineinzieht.
d) Der Selbstmord ist keine Lösung
Der Selbstmord ist schließlich auch keine Lösung der Probleme. Mit
seinem Ausstieg aus dem Leben hinterlässt der Selbstmörder oft viele
ungelöste Probleme, die dann seine Angehörigen unter größten
Schwierigkeiten lösen müssen. Aber auch im Hinblick auf die ewige
Bestimmung stellt sich die Frage, ob der Mensch nach einem Selbstmord die
ewige Ruhe findet. Es ist eher anzunehmen, dass er bei einem (nicht schwer
schuldhaften) Selbstmord den Reife- und Läuterungsprozess im Jenseits
nachholen muss.
2) SUBJEKTIVE UMSTÄNDE BEI
EINEM SELBSTMORD
Bei jedem Selbstmord gilt es dann auch, die verschiedenen subjektiven
Umstände zu berücksichtigen, die zu diesem verhängnisvollen Schritt führen.
a) Selbstmord als bewusste Absage an das Leben
Wenn ein Selbstmord ganz bewusst geschieht, obwohl keine
schwerwiegenden Umstände gegeben sind, so liegt eindeutig eine schwere
Schuld vor. Sehr schwerwiegend ist auch ein Selbstmord, mit dem ein Mensch
einen anderen belasten will (z. B. wenn sich ein junger Mann das Leben nimmt,
um sich damit an einem Mädchen zu rächen, das ihn verlassen hat.)
b) Selbstmord infolge von Depressionen
Wenn ein Selbstmord infolge von Depressionen zustande kommt, so ist
dabei sicher mit einer eingeschränkten Entscheidungsfreiheit und damit
auch mit einer eingeschränkten Schuld zu rechnen. Es stellt sich in
diesem Fall allerdings die Frage, ob die Depressionen durch eigenes
Verschulden zustandegekommen sind (z. B. durch einen unmoralischen
Lebenswandel.)
c) Selbstmord in ausweglosen Situationen
Vielfach kommen Selbstmorde auch infolge von (scheinbar) ausweglosen
Situationen vor: Unheilbare Krankheiten, unerträgliche Schmerzen, ein
wirtschaftlicher Bankrott, das Scheitern einer persönlichen Beziehung, der
Verlust von nahestehenden Personen, die Last einer großen Schuld, schulischer
Misserfolg, Erpressungen, Kriegssituationen, totale Sinnlosigkeit - solche und
andere Situationen können Menschen zum Selbstmord führen. In solchen Fällen
muss die psychische Belastbarkeit und die Schwere der Situation
berücksichtigt werden. Dennoch darf der Mensch nicht einfach als das bloße
Opfer einer Situation hingestellt werden. Es gibt auch in schwierigsten
Situationen die innere Freiheit, das eigene Leben zu bejahen und bis
zum letzten Augenblick auszuhalten. Dazu ist allerdings notwendig, dass der
Mensch in solchen Augenblicken einen inneren Halt (Glauben!) hat und
die Liebe seiner Mitmenschen erfährt.
ZUSAMMENFASSUNG:
DER SELBSTMORD
1) Gründe gegen den Selbstmord
a) Gegen den Lebensauftrag Gottes
b) Mitleidenschaft und Verlust für die Mitmenschen
c) Zunehmende Lebensunfähigkeit
d) Der Selbstmord ist keine Lösung
2) Subjektive Umstände bei einem Selbstmord
a) Selbstmord als bewusste Absage an das Leben
b) Selbstmord infolge von Depressionen
c) Selbstmord in ausweglosen Situationen
Das fünfte Gebot verpflichtet auch zur Pflege des eigenen Körpers
und zur Erhaltung der Gesundheit.
1) DIE ANNAHME DES EIGENEN KÖRPERS
Die Pflege des Körpers setzt zunächst voraus, dass wir unseren Körper
annehmen. Jeder von uns möchte einen perfekten Körper haben. Aber fast
jeder von uns muss feststellen, dass er gewisse Mängel hat: Der eine
ist zu groß, der andere ist zu klein; der dritte ist zu dick, der vierte ist
zu dünn usw. usf. Manche Menschen haben auch körperliche Gebrechen zu
ertragen: Es gibt viele Menschen, die an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit,
Gehbehinderungen, Lähmungen oder Entstellungen leiden. Trotz dieser
verschiedenen Mängel und Gebrechlichkeiten können wir uns selbst annehmen,
weil Gott uns so annimmt, wie wir sind. Und wenn Gott uns genau so
liebt, wie wir sind, dann können auch wir uns so lieben, wie wir sind. (Das
heißt natürlich nicht, dass wir nicht etwas gegen unsere Gebrechen unternehmen
sollen!) Die körperlichen Mängel können uns sogar zum Segen werden: Wir werden
dadurch oft zu reiferen Menschen, die das Wesentliche des Menschen
besser begreifen. Wir sind durch unsere eigenen Mängel auch viel
barmherziger gegenüber den Mängeln anderer Menschen. Gewisse körperliche
Mängel lassen uns schließlich auch begreifen, dass der Körper und das
Äußere nicht von letzter Wichtigkeit sind.
2) DIE PFLEGE DES KÖRPERS
Es gibt mehrere Gründe, die für die Pflege des Körpers sprechen. Ein
gepflegter Körper gehört zunächst zur Würde des Menschen. Die
Sauberkeit und Gepflegtheit unseres Körpers soll auch die Schönheit und
Gepflegtheit des inneren Menschen wiedergeben. Weiters gibt uns ein gesunder
Körper die Kraft, das Leben leichter zu bewältigen: Wenn wir unseren
Körper trainieren und gesund erhalten, kann er bis ins hohe Alter agil
bleiben. Ein gesunder Körper kann aber auch eine Quelle der Freude
sein: Wenn wir beim Sport und beim Tanz erleben, zu welchen Leistungen und
welchen Ausdrucksformen der Mensch fähig ist, so erfüllt uns das mit Freude
und Genugtuung.
3) DIE BEREICHE DER KÖRPERPFLEGE
Die Körperpflege umfasst mehrere Bereiche. Zunächst verlangt die
Körperpflege eine vernünftige Ernährung. Wir sollten nicht zuviel, aber
auch nicht zuwenig essen. Wir sollten auch darauf achten, dass das Essen nicht
nur gut schmeckt, sondern auch gesund ist. Auch ein zeitweiliger Verzicht auf
gewisse Leckerbissen kann nicht schaden. Die Körperpflege verlangt auch
genügend Schlaf. Wir sollten versuchen, nicht zu spät ins Bett zu gehen
und rechtzeitig aufzustehen. Einmal in der Woche sollten wir etwas länger
schlafen, dafür können wir einmal in der Woche auch etwas weniger schlafen.
Die Pflege des Körpers verlangt auch eine entsprechende Pflege des Äußeren.
Wir dürfen uns dabei ruhig um ein ordentliches und gewinnendes Aussehen
bemühen. Aber wir sollten nicht der Eitelkeit verfallen und auch nicht
jeden modischen Schnickschnack mitmachen.
4) DIE BEDEUTUNG DES SPORTS
Von besonderer Bedeutung für unsere Gesundheit ist auch der Sport. Der
Sport führt zunächst zu einer allgemeinen Kräftigung unseres Körpers.
Er erhält unseren Körper auch in späteren Jahren fit und gesund. Der Sport ist
heute aber auch ein wichtiger Ausgleich zur einseitigen Sitzkultur und
führt zu körperlicher und seelischer Entspannung. Der Sport ist dann auch -
wie bereits gesagt - eine Quelle der Freude: Er lässt uns in verschiedenen
Bereichen erfahren, zu welchen Leistungen und Ausdrucksformen der Körper fähig
ist. Wir sollten aber beim Sport auch nicht übertreiben: Wir dürfen nach
sportlichen Höchstleistungen streben, aber wir dürfen dabei nicht den Körper
und die Gesundheit ruinieren. Der Sport ist schließlich auch eine wertvolle
Charakterschulung: Er stärkt die Willenskraft, Ausdauer und Disziplin; er
fördert die Kameradschaftlichkeit und lehrt das richtige Siegen und Verlieren.
Auf diese Weise kommt es also durch das Training des Körpers auch zu einem
charakterlichen Training.
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE GESUNDHEIT
1) Die Annahme des eigenen Körpers
2) Die Pflege des Körpers
3) Die Bereiche der Körperpflege
4) Die Bedeutung des Sports
Das fünfte Gebot verlangt auch einen maßvollen Umgang mit dem Alkohol.
Gerade in unserer Wohlstands-Gesellschaft kommt diesem Gebot eine große
Bedeutung zu.
1) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DEN
ÜBERMÄSSIGEN ALKOHOLKONSUM
Die Zahl der Alkoholiker ist ständig im Steigen. In verschiedenen Ländern
ist der Alkoholismus zur Volkskrankheit Nummer 1 geworden. Trotz großer
Anstrengungen von staatlicher wie von privater Seite scheint der Kampf gegen
den Alkoholismus fast aussichtslos zu sein. Welche Gründe führen nun zu diesem
übermäßigen Alkoholkonsum? Ein erster Grund ist zunächst die
Konsumgesellschaft, in der Alkohol in jeder Art und in jeder Menge zu
haben ist. Es gibt heute kaum ernsthafte Hindernisse, um an den Alkohol
heranzukommen. Auch Jugendliche werden gerne und ausgiebig bedient. Ein
zweiter Grund ist die schlechte Gesellschaft: Es wird heute überall und
bei jeder Gelegenheit gesoffen, und so geraten schwächere Charaktere und vor
allem junge Leute sehr leicht in einen unwiderstehlichen Sog, der sie zum
Alkoholkonsum hinzieht. Ein weiterer Grund ist auch die oftmals perverse
"Feierkultur" unserer Gesellschaft, zu der der Alkohol (und der Rausch!)
fix dazugehört. Es gibt heute kaum ein Fest und eine Party, bei der nicht
(übermäßig) Alkohol getrunken wird. Schließlich ist der Alkoholkonsum heute
oft auch Ausdruck von unbewältigten Problemen. ("Wer Sorgen hat, hat
auch Likör!") Vor allem Frauen greifen immer mehr zur Flasche, wenn sie mit
ihren Sorgen nicht mehr fertig werden. Der Alkoholkonsum ist also auch ein
Ausdruck für die psychischen Probleme unserer Gesellschaft.
2) DIE NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN
Der übermäßige Konsum von Alkohol führt zu verschiedensten negativen
Auswirkungen. Diese Auswirkungen zeigen sich im körperlichen, seelischen und
sozialen Bereich. Wir wollen versuchen, in knappen Zügen die wichtigsten
Schäden aufzuzeigen.
a) Die körperlichen Schäden
Der übermäßige Alkoholkonsum bewirkt zunächst verschiedene körperliche
Schäden. Er hat eine negative Auswirkung auf das Gehirn: Bei einem
Vollrausch werden unzählige Gehirnzellen zerstört, die nicht mehr regeneriert
werden können. Der maßlose Alkoholgenus zerstört aber auch die Leber
(Leberzirrhose) und trifft damit eines der wichtigsten Organe des Körpers. Der
Alkohol ist aber auch für das Herz und den Magen von großer
Schädlichkeit.
b) Die seelischen Schäden
Der übermäßige Alkoholkonsum wirkt sich auch im seelischen Bereich
verheerend aus. Er führt zu herabgesetzter Kritikfähigkeit, vergröbertem
Gefühlsleben, Willensschwäche, gesteigerter Instinktivität und Aggressivität
sowie zu sexueller Enthemmung. Er schwächt also die geistige und seelische
Kapazität des Menschen und enthemmt gleichzeitig seine Triebe.
c) Die sozialen Schäden
Der unkontrollierte Genus von Alkohol wirkt sich schließlich auch im
sozialen Bereich sehr negativ aus. Es kommt zu gestörten mitmenschlichen
Beziehungen (Ehe, Familie), wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Versagen im
Beruf, Neigung zur Kriminalität und zum Verlust des gesellschaftlichen
Ansehens. Auf diese Weise stellt der Alkoholismus auch eine massive
Gefährdung für alle zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Beziehungen
dar.
d) Auswirkungen im Verkehr
Der Alkohol wirkt sich auch am Steuer verhängnisvoll aus. Ab 0,8 Promille
(= ½ Liter Bier, 1/5 Liter Wein) kommt es schon zu spürbaren
Verlangsamungen in der Reaktion. Subjektiv fühlt sich der Autofahrer zwar
"in Form", aber objektiv gesehen sind seine Reaktionen bereits langsamer.
(Wenn man sich vorstellt, dass ein Wagen bei 120 km Geschwindigkeit 33 m in
der Sekunde zurücklegt, kann man sich denken, welche Folgen eine verlangsamte
Reaktion haben kann!) Es ist aus diesem Grund auch ratsam, dass bei einer
längeren Feier bzw. bei einem Diskobesuch immer eine Person dabei
ist, die keinen Alkohol trinkt und die dann die anderen sicher nach
Hause bringen kann. Wenn alle von der Runde unter Alkoholeinfluss stehen, ist
es besser, ein Taxi für die Heimfahrt zu bestellen. Viele Jugendliche,
aber auch viele Erwachsene wären noch am Leben, wenn sie sich an diese Regel
gehalten hätten!
e) Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten!
Besondere Vorsicht ist auch nötig, wenn jemand bestimmte Medikamente
einnehmen muss. So kann die Verbindung von Alkohol mit Aspirin oder
mit Psychopharmaka (Beruhigungstabletten) zu starken chemischen
Reaktionen führen, die sich sehr unangenehm auswirken. Auch nach dem
Absetzen des Medikaments sollte noch einige Zeit bis zum Konsum von
Alkohol gewartet werden.
3) MASSNAHMEN GEGEN DEN ALKOHOLISMUS
Was lässt sich gegen den Alkoholismus tun? Entscheidend ist, dass die
Jugendlichen in vernünftiger und konsequenter Weise den Alkohol meiden.
Man braucht nicht einen Rausch zu haben, um ein Mann zu sein (eher beweist man
dadurch das Gegenteil!) Man kann auch ohne Alkohol feiern. Auch der
Erwachsene sollte nur sehr maßvoll Alkohol genießen und Bier nicht mit
Wasser verwechseln. Entscheidend ist auch, dass die Familie intakt ist:
Dann kommt es von vornherein kaum zu Saufgelagen und auch die Problemtrinker
sind dann viel seltener. Schließlich braucht es auch die Unterstützung von
anonymen Solidaritätsgruppen, die für viele Alkoholabhängige eine echte
Hilfe bedeuten. Ganz schwere Fälle müssen aber vom Arzt und vom
Psychiater behandelt werden.
ZUSAMMENFASSUNG:
DER ALKOHOL
1) Die Hauptgründe für den übermäßigen Alkoholkonsum
2) Die negativen Auswirkungen
a) Körperliche Schäden
b) Seelische Schäden
c) Soziale Schäden
d) Auswirkungen im Verkehr
e) Vorsicht beim Gebrauch von Medikamenten
3) Maßnahmen gegen den Alkoholismus
Das fünfte Gebot verlangt von uns auch einen äußerst behutsamen Umgang
mit dem Nikotin. Nach den vielen eindringlichen Informationen über die
Schädlichkeit des Rauchens sollte sich ein Christ ernstlich fragen, ob das
Rauchen gegenüber der eigenen Person, den Mitmenschen und Gott zu verantworten
ist.
1) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DAS RAUCHEN
Es gibt mehrere Gründe, die zum Rauchen führen. Die meisten Jugendlichen
beginnen mit dem Rauchen, weil sie zuhause erleben, wie ein Elternteil oder
gar beide Eltern rauchen. Wenn daheim die Zigarettenschachteln
herumliegen, ist es fast unvermeidlich, dass auch die Jungen zur Zigarette
greifen. Ein weiterer Grund ist bei vielen Jugendlichen auch die Neugierde:
Sie wollen selbst einmal ausprobieren, wie das Zeug schmeckt. Am Anfang wird
ihnen dabei noch schlecht, aber bald schon kommen sie nicht mehr von der
Zigarette los. Bei vielen Jugendlichen ist das Rauchen auch eine Angeberei:
Sie wollen damit sich selbst und anderen bestätigen, dass sie schon erwachsen
sind. Ein häufiger Grund für das Rauchen ist auch die schlechte
Gesellschaft: Wer ständig in einer Umgebung lebt, in der geraucht wird,
kann nur schwer der Versuchung des Rauchens widerstehen. Und wenn ihm dann die
Freunde und Kollegen immer wieder eine Zigarette anbieten, dann fällt er
meistens irgendwann um. Besonders groß ist diese Gefahr an den höheren
Schulen, in den Diskos, auf der Uni, beim Militär und im Büro. Bei den
Erwachsenen kommt als weiterer Grund noch hinzu, dass sie vor allem in
Stresssituationen zur Zigarette greifen. Für viele ist die Zigarette auch
ein Aufputschmittel, das sie vor allem am Abend in Schwung hält. Ein
letzter Grund ist schließlich die raffinierte Werbung für das Rauchen:
Die Werbung gaukelt einem vor, dass man auch mit milden Sorten zu den coolen,
smarten und cleveren Typen gehört. Idiotisch ist auch, dass der Staat eine
Unmenge an den Tabakwaren verdient und dann diese Gelder zu einem großen Teil
wieder in das Gesundheitswesen für die Behandlung kranker Raucher investieren
muss.
2) DIE NEGATIVEN FOLGEN DES RAUCHENS
Das Rauchen hat eine Menge von negativen Folgen. Es führt zunächst zu
Beschwerden an Lunge und Herz. Bei einem starken Raucher wird
die Lunge regelrecht "geteert", sodass die Lungenbläschen verstopft werden und
es zu ernsthaften Atembeschwerden kommt. Das Rauchen fördert aber auch
den Herzinfarkt: Durch die Ablagerungen des Nikotins kommt es zur
Verengung der Blutgefäße, die das Herz zu einer immer größeren Pumpleistung
zwingt, bis es schließlich zu einem Herzinfarkt kommen kann. Das Rauchen führt
auch zu einem größeren Krebsrisiko für Lunge, Gaumen, Kehlkopf,
Luftröhre und Lippen. Gerade diese Krebsarten sind oft mit einem langsamen und
qualvollen Sterben verbunden. Das Rauchen führt auch zu einer verkürzten
Lebenserwartung und macht Frauen und Kinder früher zu Witwen und Waisen.
Es erhöht auch die Gefahr einer Frühgeburt und bedeutet schließlich
einen erheblichen finanziellen Verlust. (Ein stärkerer Raucher gibt pro
Jahr etwa einen mittleren Monatslohn für sein Laster aus!) Wenn wir uns das
Ganze nüchtern überlegen, dann müssen wir zugeben, dass das Rauchen eigentlich
nur negativ ist.
3) MASSNAHMEN GEGEN DAS RAUCHEN
Auch beim Rauchen müssen wir uns ernsthaft fragen, was wir gegen diese
Volksseuche tun können. Eine erste Maßnahme besteht sicher darin, dass die
Eltern daheim den Kindern kein schlechtes Beispiel geben sollten. Dasselbe
gilt auch für die Lehrer und Ärzte, die leider oft zu den
größten Rauchern gehören. Bei den Jugendlichen ist es wichtig, dass sie nie
probieren sollten zu rauchen (auch nicht zum Spaß!) Wir sollten auch den
Mut haben, Angebote konsequent abzulehnen (unser Ansehen wird dadurch
nur steigen!) Wir sollten auch vorsichtig sein, dass wir in kritischen
Phasen (höhere Schulen, Universität, Militär) nicht mit dem Rauchen
anfangen. Wer bis zu einem gewissen Alter ohne Zigaretten ausgekommen ist,
wird kaum noch zum Raucher. Eine gute Maßnahme gegen das Nikotin ist auch der
Sport: Wer regelmäßig Sport betreibt, greift kaum zum Glimmstängel,
weil er sich seine Leistungsfähigkeit erhalten will. Schließlich sollte uns
auch eine vernünftige Liebe zu uns selbst und zu unseren Mitmenschen
vor dem Rauchen bewahren: Wir können uns selbst einen qualvollen Tod ersparen
und unseren Kindern den Vater oder die Mutter länger erhalten.
Neben den privaten Initiativen müsste auch der Staat mehr gegen dieses
Volkslaster unternehmen. Es gibt heute zwar gute Informationskampagnen,
es gibt auch weit reichende Rauchverbote in der Öffentlichkeit. Aber
vor allem bei der Jugend (ab der Mittelschule!) wird viel zu wenig
getan, um sie vom Rauchen abzuhalten. Die meisten sind dann ab 13-14 Jahren
Sklaven für ihr ganzes Leben!
ZUSAMMENFASSUNG:
DAS RAUCHEN
1) Die Hauptgründe für das Rauchen
2) Negative Folgen des Rauchens
3) Maßnahmen gegen das Rauchen
Das fünfte Gebot verbietet weiters den Missbrauch von Drogen.
Jeder weiß, dass der Missbrauch von Drogen letztlich ein Selbstmord auf Raten
ist und damit eindeutig gegen das Gebot Gottes verstößt.
1) WESEN UND ARTEN DER DROGEN
Bei den Drogen handelt es sich um Wirkstoffe, die die Funktionen eines
Organismus verändern. Es lassen sich drei grundsätzliche Arten von Drogen
unterscheiden: Die Drogen in Form von Rauschmitteln, Medikamenten
und Giftstoffen. Entscheidend ist bei allen Drogen, in welcher Form, in
welcher Menge und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Bestimmte Drogen
können als Medikamente eingesetzt werden, Drogen können aber auch missbraucht
und damit zu einem tödlichen Mittel werden.
2) DIE HAUPTGRÜNDE FÜR DEN
DROGENKONSUM
Auch beim Drogenkonsum lassen sich verschiedene Gründe feststellen. Ein
erster Grund sind meistens gestörte Familienverhältnisse: Wenn es in
der Familie nicht stimmt, kommt es viel leichter zum Drogenkonsum als bei
geordneten und stabilen Familienverhältnissen. Wenn den Menschen die Liebe und
die Geborgenheit fehlt (z. B. wenn Eltern nie für ihre Kinder Zeit haben),
suchen sie oft nach dem Ersatz einer Scheinwelt, die ihnen von den Drogen
vorgegaukelt wird. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass der Drogenkonsum
hauptsächlich in reichen, intellektuellen und künstlerischen Familien zu
beobachten ist: Offensichtlich ist in solchen Familien die Möglichkeit und die
Bereitschaft zum Drogenkonsum größer als in anderen Familien. Ein weiterer
Grund für den Missbrauch von Drogen ist die Neugierde: Es sind vor
allem junge Leute, die irgendwann eine leichte Droge ausprobieren und dann
nicht mehr von dem Stoff loskommen. Ein dritter Grund für den Drogenkonsum ist
in der tiefen Frustration (= Enttäuschung) und Sinnlosigkeit zu
suchen, von denen heute viele Menschen befallen sind. Viele Zeitgenossen sind
heute von einer derartigen Leere und Resignation erfüllt, dass sie in den
Drogen den einzigen Ausweg sehen, um ihrem inneren Elend zu entrinnen. Die
Droge hat dann für viele Menschen auch eine anregende Wirkung: Viele
suchen die "bewußtseinserweiterenden" Wirkungen, die Verstärkung der optischen
und akustischen Eindrücke und die Intensivierung der Emotionen. Bei vielen
Künstlern und Musikern ist die Droge ein Anregungsmittel für das künstlerische
Schaffen. Ein entscheidender Grund für die Verbreitung der Drogen ist auch die
ständige Anpreisung von Drogen durch Dealer und Drogenabhängige, die
ihre Ware anbringen müssen, um damit ihren eigenen Drogenkonsum zu
finanzieren.
3) BEKANNTE LEICHTE DROGEN
Zu den leichten Drogen gehören zunächst die Weckmittel bzw. Stimulantien
(medizinischer Name: Amphetamine). Diese Mittel werden zur
Leistungssteigerung und gegen die Müdigkeit verwendet. Zu den leichten Drogen
werden auch die Beruhigungsmittel bzw. Tranquilizers (medizinischer
Name: Barbiturate) gezählt. Diese werden gegen Schlaflosigkeit, Nervosität und
Schmerzen (Kopfweh, Zahnschmerzen) eingenommen. Eine leichte Droge ist auch
Haschisch bzw. Marihuana (Cannabis). Diese Droge wird mit Hilfe von Joints
(= Zigarillo), Pfeife, Räucherkerzen und Räucherstäbchen konsumiert. Weiters
gehört zu den leichten Drogen die künstlich hergestellte Droge LSD.
Diese wird als Flüssigkeit, Tablette oder Kapsel verabreicht. Eine bekannte
leichte Droge ist schließlich die "Disco-Droge" Ecstasy, die eine
aufputschende Wirkung hat und die Jugendlichen keine Müdigkeit spüren lässt.
4) BEKANNTE HARTE DROGEN
Zu den harten Drogen zählen vor allem die bekannten Drogen Opium, Heroin
und Kokain. Diese Drogen werden aus natürlichen Pflanzen gewonnen und dann
in spezifischer Weise weiterverarbeitet. In neuerer Zeit ist auch eine
künstliche harte Droge, nämlich das Crack, dazugekommen. Die harten
Drogen werden entweder eingenommen oder gespritzt.
5) DIE AUSWIRKUNGEN DER DROGEN
Die leichten Drogen greifen das Nervensystem an und führen zu
Vergiftungen. Sie haben aber auch verschiedene psychische Auswirkungen:
Halluzinationen (= Sinnestäuschungen), Angstzustände
("Horrortrip") und Geisteskrankheiten. Bei LSD kommt es zum "Echo-Rausch"
(= in Wellen wiederkehrender Rauschzustand). Die leichten Drogen können
schließlich auch zur Schädigung des Erbgutes führen.
Die harten Drogen führen in kürzester Zeit zu einer völligen
Abhängigkeit, zur Zerrüttung des Körpers, zu Wahnvorstellungen
und schließlich zum Tod durch die Lähmung der Atem-Organe (nach dem "goldenen
Schuss" = letzte tödliche Injektion).
Die Drogen sind aber auch für die Angehörigen eine riesige Belastung.
In vielen Familien beginnt durch die Droge ein wahres Martyrium. Und
schließlich sind die Drogen auch für die Gesellschaft eine menschliche,
gesundheitliche und finanzielle Katastrophe.
6) MASSNAHMEN GEGEN DIE DROGEN
Wenn Jugendliche beim Konsum von leichten Drogen erwischt
werden, wird es zunächst notwendig sein, durch ein klares Gespräch auf
die Folgen (Gesundheit, Mitmenschen, Gesetz) hinzuweisen. Wichtig ist auch,
dass die Eltern in das Gespräch einbezogen werden. Wenn die
Jugendlichen in einer Schule beim Drogenkonsum erwischt werden, muss
die Schulleitung verständigt werden, damit nicht auch andere Jugendliche
hineingezogen werden. Geschieht der Drogenkonsum in einer Diskothek,
muss die Polizei alarmiert werden.
Wenn Jugendliche oder Erwachsene zu harten Drogen greifen,
müssen unbedingt kompetente Stellen (Beratungsstelle für
Drogensüchtige) konsultiert werden. Es braucht dann Fachleute (Arzt,
Psychologe) und spezielle Einrichtungen (Entwöhnungszentren).
Eines muss aber von vornherein klar sein: Das Drogenproblem kann nur dann
bewältigt werden, wenn wir bedingungslos für die Menschen und gegen die
Drogen kämpfen! Jede Freigabe der Droge ist absolut tödlich!
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE DROGEN
1) Wesen und Arten der Drogen
2) Die Hauptgründe für den Drogenkonsum
3) Bekannte leichte Drogen
4) Bekannte harte Drogen
5) Die Auswirkungen der Drogen
6) Maßnahmen gegen die Drogen
In ganz besonderer Weise verbietet das fünfte Gebot die Abtreibung. Die
Abtreibung hat heute Ausmaße angenommen, die fast unvorstellbar sind: Es
werden jedes Jahr weltweit etwa 55 Millionen Abtreibungen vorgenommen! (Zum
Vergleich: Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen
Menschenleben.) Das bedeutet, dass täglich etwa 150.000 ungeborene Kinder
getötet werden. (Das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Salzburg).
1) DIE ARTEN DER ABTREIBUNG
Es gibt verschiedene Arten der Abtreibung. Die bekannteste Methode ist die
Absaug-Methode: Dabei wird ein Rohr in die Gebärmutter eingeführt,
durch das das Kind dann abgesaugt wird. Eine zweite Art der Abtreibung ist die
Curettage: Das Kind wird mit Hilfe einer Curette (= Messer für
operative Eingriffe) zerstückelt und dann aus der Gebärmutter entfernt. Die
Abtreibung kann dann auch durch eine Salzvergiftung vorgenommen werden:
Dabei wird eine konzentrierte Salzlösung in die Fruchtblase gespritzt. Das
Baby schluckt dann die Salzlösung und wird so vergiftet. Die Abtreibung ist
auch durch die Einleitung einer Frühgeburt möglich: Durch die
Verabreichung von Prostaglandin wird das ungeborene Kind aus dem Mutterleib
ausgestoßen und stirbt. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, ein Kind
durch Kaiserschnitt abzutreiben.
2) DIE ANGEFÜHRTEN GRÜNDE
FÜR DIE ABTREIBUNG (INDIKATIONEN)
Für die Rechtfertigung der Abtreibung werden mehrere Gründe angeführt.
Diese Gründe werden mit dem Fachwort "Indikationen" (= Hinweise)
bezeichnet. Die bekanntesten Begründungen sind die soziale, die
medizinische, die ethische und die eugenische Indikation.
a) Die soziale Indikation
Die soziale Indikation bezieht sich auf finanzielle Schwierigkeiten
und/oder auf den Mangel einer entsprechenden Wohnung.
b) Die medizinische Indikation
Die medizinische Indikation bezieht sich auf die gesundheitliche
Gefährdung der Mutter durch eine Schwangerschaft und durch Komplikationen
bei der Geburt.
c) Die ethische Indikation
Die ethische Indikation führt moralische Gründe für die Berechtigung
einer Abtreibung an. Demnach darf ein Kind abgetrieben werden, wenn es bei
einer Vergewaltigung oder bei einem Ehebruch gezeugt wurde.
d) Die eugenische Indikation
Die eugenische Indikation beruft sich auf eine ernste Gefährdung für die
körperliche und geistige Gesundheit des ungeborenen Kindes.
3) "INDIKATIONENLÖSUNG" UND
"FRISTENLÖSUNG"
Bei der Abtreibung wird auch von der "Indikationenlösung" und von
der "Fristenlösung" gesprochen. Die "Indikationenlösung" tritt für die
Erlaubtheit der Abtreibung bei bestimmten Indikationen (Gründen) ein.
Die "Fristenlösung" befürwortet die Abtreibung auch ohne Angabe von
Gründen innerhalb einer bestimmten Frist (meistens bis zu drei Monaten
nach der Zeugung; aber es gibt auch Staaten mit wesentlich längeren Fristen).
Viele Staaten haben sich für die Indikationenlösung, andere für die
Fristenlösung entschieden. Manche Staaten haben eine Mischform zwischen der
Indikationenlösung und der Fristenlösung eingeführt.
4) DIE ABTREIBUNG IST IN
KEINEM FALL ERLAUBT
Die christliche Lehre ist sowohl gegen die Indikationenlösung als auch
gegen die Fristenlösung. Aus christlicher Sicht ist die Abtreibung in
keinem Fall erlaubt. Die Abtreibung ist und bleibt die Tötung eines
ungeborenen Menschen! Die christliche Moraltheologie weiß um die
Schwierigkeiten, die in einzelnen Fällen auftreten können, bemüht sich
aber, diese Fälle ohne Abtreibung zu lösen.
a) Die soziale Indikation
Im Falle einer sozialen Indikation, bei der die mangelnden Finanzen
oder die zu kleine Wohnung als Gründe für die Abtreibung angeführt
werden, ist es durch entsprechende öffentliche Unterstützungen sicher
möglich, eine Abtreibung zu vermeiden. So können z. B. durch eine
entsprechende Kinderbeihilfe oder durch Mietzuschüsse für größere Wohnungen
Abtreibungen verhindert werden. Es kann aber auch durch private Initiativen
geholfen werden: Wenn z. B. vermögende alleinstehende Personen einer größeren
Familie helfen, kann auch ein weiteres Kind seinen Platz finden.
b) Die medizinische Indikation
Im Falle einer medizinischen Indikation, bei der gesundheitliche Risiken
für die werdende Mutter als Gründe für die Abtreibung angeführt werden, läßt
sich feststellen, dass die moderne Gynäkologie auch in schwerwiegenden
Fällen helfen kann. Kritische Fälle sind nach wie vor Schwangerschaften bei
Frauen mit akuter Nierenschwäche: Aber auch in solchen Fällen lässt
sich durch die Einleitung einer Frühgeburt die Belastung in Grenzen
halten. Besonders schwerwiegend sind auch die Fälle, bei denen während einer
Schwangerschaft ein Tumor in der Gebärmutter auftritt: Aber auch in
solchen Fällen muss der Arzt bei einer Operation versuchen, das Leben des
Kindes zu retten. Er darf nicht bewusst und direkt das Kind töten, um das
Leben der Mutter zu erhalten. Wenn es dann bei einer Operation der Mutter
trotz des Bemühens des Arztes um die Erhaltung des ungeborenen Lebens zum Tod
des Kindes kommt, so handelt es sich dabei um eine indirekte Tötung und
nicht um eine beabsichtigte Abtreibung. In manchen Fällen bietet auch die
Einleitung einer Frühgeburt die Möglichkeit, die Mutter noch rechtzeitig zu
operieren. Es kommt aber auch vor, dass Frauen in solchen Fällen lieber ihr
eigenes Leben hingeben als das Leben ihres Kindes zu gefährden. Das Beispiel
solcher heroischer Frauen erinnert uns daran, wie groß wahre Mutterliebe sein
kann!
c) Die ethische Indikation
Im Falle der ethischen Indikation, die die Abtreibung bei einer
Vergewaltigung oder einem Ehebruch befürwortet, lässt sich das
Problem durch eine Freigabe des Kindes zur Adoption lösen. Es ist für
eine Frau sicher schwierig, ein Kind auszutragen, das bei einer
Vergewaltigung gezeugt worden ist. Aber diese Frau sollte auch daran
denken, dass ein solches Kind keine Schuld daran hat, dass es auf diese
Weise ins Leben gerufen wurde. Es ist auch schwierig für eine Frau, ihrem
Ehemann einzugestehen, dass sie ein Kind von einem anderen Mann
erwartet. Aber diese Frau muss auch wissen, dass sie für das Kind
verantwortlich ist, das sie unter ihrem Herzen trägt. Oft kann in einem
solchen Fall auch die Vermittlung gemeinsamer Freunde oder einer
Beratungsstelle weiterhelfen. Entscheidend ist in solchen Fällen das
Bewusstsein, dass das Kind völlig unschuldig ist und nicht für das
unverantwortliche Verhalten gewisser Personen mit seinem Leben büßen soll.
d) Die eugenische Indikation
Im Falle der eugenischen Indikation, bei der eine körperliche oder
geistige Behinderung des ungeborenen Kindes als Begründung für die
Abtreibung angeführt wird, gibt es auch mehrere Möglichkeiten zu helfen:
Verschiedene Behinderungen lassen sich heute durch spezielle Therapien
beheben oder zumindest mildern; für viele Behinderungen gibt es spezielle
Schulen und geschützte Werkstätten. Für Schwerstbehinderte stehen auch
eigene Heime zur Verfügung. Entscheidend ist aber immer die
Bereitschaft der betroffenen Familien, sich für das behinderte Kind
einzusetzen. Wichtig ist auch, dass in einer Gesellschaft das
Bewusstsein vorhanden ist, dass behinderte Menschen genauso eine menschliche
Würde besitzen wie die "normalen". Der Umgang mit behinderten Menschen ist
immer ein Maßstab für die menschliche und soziale Reife einer
Gesellschaft. Wenn es an dieser Reife fehlt, dann ist die Barbarei meistens
nicht mehr fern.
5) ÜBERBEVÖLKERUNG ALS
RECHTFERTIGUNG DER ABTREIBUNG?
Viele Zeitgenossen rechtfertigen die Abtreibung auch mit der
Überbevölkerung. Die Abtreibung ist aber niemals ein Mittel zur
Geburtenregelung! Die Geburtenregelung muss durch verantwortungsbewusste
Familienplanung zustande kommen, darf aber niemals durch Abtreibung angestrebt
werden. Sobald ein menschliches Wesen gezeugt wird, hat es ein eigenes
Lebensrecht, das von niemandem angetastet werden darf! Weiters lässt sich
feststellen, dass es in unseren europäischen Ländern kaum eine Überbevölkerung
gibt. Wir haben in Europa eher einen Bevölkerungsschwund aufzuweisen.
So lebt z. B. in Deutschland ein Drittel der Bevölkerung als Single, 25
Prozent der Ehepaare haben keine Kinder, 30 Prozent haben ein Kind, 35 Prozent
haben zwei Kinder, 10 Prozent haben drei und mehr Kinder. Zum Erhalt eines
Volkes braucht es aber einen statistischen Durchschnitt von 2, 7 Kindern pro
Paar! Bei den Pensionen merken wir heute schon die Auswirkungen dieses
Bevölkerungsschwundes...
6) SIND FÖTEN KEINE MENSCHEN?
Die Befürworter der Abtreibung behaupten auch, dass Föten noch keine
Menschen seien und daher abgetrieben werden dürfen. Die moderne
Wissenschaft lehrt uns aber das Gegenteil: Sie lehrt, dass bereits ab
der Zeugung alle körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen eines Menschen
festgelegt sind. Das ungeborene Wesen entwickelt sich nicht erst zum
Menschen, sondern immer schon als Mensch! Vom Augenblick der Befruchtung
an handelt es sich um ein Lebewesen, das genetisch von der Mutter
verschieden ist und deshalb auch nie ein Teil des Bauches seiner Mutter
ist. Manche behaupten auch, dass das Wesen im Mutterleib noch keine
Intelligenz aufweise und daher abgetrieben werden dürfe. Die Intelligenz
ist aber auch bei der Geburt noch nicht voll ausgebildet; die Intelligenz ist
erst im fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr voll entwickelt. Die
Intelligenz des Menschen ist als Anlage immer schon vorhanden, erreicht ihre
volle Entwicklung aber erst lange nach der Geburt. Die Intelligenz kann
daher nie ein Maßstab für die Erlaubtheit der Abtreibung sein.
7) DIE AUSWIRKUNGEN DER ABTREIBUNG
Die Abtreibung hat auch verschiedene negative Auswirkungen, die oft
unterschätzt werden. Jede dritte Frau leidet nach der Abtreibung an
Spätfolgen, weitere 11 - 15 Prozent leiden an sofortigen
Komplikationen, bei 8 Prozent wurde eine dauernde Sterilität
festgestellt. Es kommt zu einer Zunahme von Totgeburten, Frühgeburten und
Kindern mit körperlichen und geistigen Defekten. Es kann aber auch zu
schwerwiegenden psychischen Auswirkungen kommen: Die plötzliche
Umstellung des Hormonhaushalts führt nicht selten zu Psychosen und
Hysterie. Zum Abschluss sei noch darauf hingewiesen, dass es auch heute
noch Fälle gibt, in denen die Abtreibung zum Tod der Mutter führt.
8) MASSNAHMEN GEGEN DIE ABTREIBUNG
Die Abtreibung hat heute solche Ausmaße angenommen, dass man von einem
"Weltkrieg gegen das Leben" spricht. Was lässt sich gegen die Abtreibung
unternehmen? Die erste Forderung besteht darin, dass wir unbedingt mehr
Ordnung in das Sexualverhalten hineinbringen müssen. Solange die
Sexualität ohne Bindung und Verantwortungsbewusstsein praktiziert wird, dürfen
wir uns nicht wundern, wenn es ständig zu unerwünschten Schwangerschaften und
Abtreibungen kommt. Deshalb ist die erste und beste Maßnahme gegen die
Abtreibung eine größere Verantwortung und Selbstbeherrschung auf dem Gebiet
der Sexualität. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die
Verhütungsmittel keine Maßnahme gegen die Abtreibung sind: Es wurde
festgestellt, dass die Verwendung von Verhütungsmitteln sogar zu einer Zunahme
der Abtreibungen führt. Der Grund dafür ist sehr einfach: Da die Frauen, die
Verhütungsmittel verwenden, absolut nicht mit einer Schwangerschaft rechnen,
sind sie bei einer trotzdem eintretenden Schwangerschaft völlig unvorbereitet
und treiben nun erst recht ab. Eine weitere Maßnahme gegen die Abtreibung wäre
auch eine bessere Vermittlung der Beratungsstellen: Es gäbe nämlich
genügend Hilfseinrichtungen, aber die Frauen finden nicht den Weg zu ihnen.
Entscheidend wäre auch eine Ethik der Ärzte, die sich ganz dem Schutz
der Ungeborenen verpflichtet weiß. Von größter Wichtigkeit wäre schließlich,
dass sich Mütter in Not zur Freigabe ihrer Kinder zur Adoption
entschließen würden.
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE ABTREIBUNG
1) Die Arten der Abtreibung
2) Die angeführten Gründe für die Abtreibung (Indikationen)
3) Indikationenlösung und Fristenlösung
4) Die Abtreibung ist in keinem Fall erlaubt
5) Überbevölkerung als Rechtfertigung der Abtreibung?
6) Sind Föten keine Menschen?
7) Die Auswirkungen der Abtreibung
8) Maßnahmen gegen die Abtreibung
Das Wort "Euthanasie" bedeutet "guter Tod". Bei der
Euthanasie geht es also um die Sterbehilfe. Unter der Sterbehilfe
lassen sich aber sehr verschiedene Dinge verstehen, und deshalb ist es
notwendig, die verschiedenen Arten der Sterbehilfe genauer zu betrachten.
1) DIE ARTEN DER EUTHANASIE
Bei der Euthanasie lassen sich grundsätzlich vier verschiedene Arten
feststellen: a) die Euthanasie als Behandlung von Sterbenden mit
schmerzstillenden Medikamenten; b) die Euthanasie als bewusste Tötung von
schwerleidenden Patienten (aktive Euthanasie); c) die Euthanasie als Verzicht
auf eine künstliche Lebensverlängerung (passive Euthanasie) und d) die
Euthanasie als Tötung von Behinderten.
a) Die Euthanasie als Behandlung mit
schmerzstillenden Medikamenten
Bei der ersten Form der Euthanasie geht es um die Behandlung von
sterbenden Patienten mit schmerzstillenden Medikamenten. Es handelt sich
dabei hauptsächlich um krebskranke Personen, die im Endstadium unter starken
Schmerzen leiden. Diesen Menschen werden starke schmerzstillende Mittel
verabreicht. Eine solche Sterbehilfe ist aus christlicher Sicht
selbstverständlich gutzuheißen. Es soll alles unternommen werden, um
solchen Menschen ein möglichst schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Es darf
allerdings nicht versucht werden, den Patienten durch eine hohe
Dosis von schmerzstillenden Mitteln zu töten, da es sich in diesem Fall um
eine bewusste Tötung und damit um einen Mord handeln würde.
Hingegen ist es vertretbar, dass es durch die Verabreichung der
schmerzstillenden Mitteln zu einer gewissen Lebensverkürzung des
Patienten kommen kann. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine bewusste
Tötung des Patienten, sondern um eine Nebenwirkung des Medikaments, die
sich fast nicht ausschließen lässt.
b) Die Euthanasie als bewusste Tötung von Patienten
(aktive Euthanasie)
Bei der zweiten Form der Euthanasie handelt es sich um die bewusste
Tötung von schwerkranken Patienten. Diese Form der Euthanasie geschieht
durch die Einspritzung von tödlichen Mitteln. Die aktive Euthanasie ist heute
schon in einzelnen Ländern möglich (z. B. Holland). Sie kann auf Wunsch des
Patienten und / oder durch den Beschluss einer ärztlichen Kommission erfolgen.
Sie geschieht aber auch auf Initiative von privaten Ärzten, an die sich
schwerkranke Patienten wenden. Es gibt heute auch schon Vereinigungen, deren
Mitglieder sich im Falle von schweren Leiden zur Euthanasie entschlossen
haben.
Aus christlicher Sicht ist die aktive Euthanasie aus verschiedenen Gründen
nicht erlaubt. Es ist dem leidenden Menschen nicht gestattet,
seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Das Leben ist ein Geschenk Gottes,
zu dem auch die Bewährung im Leiden gehört. Oft ist gerade diese Zeit
des Leidens, das selbstverständlich mit allen verfügbaren Mitteln gelindert
werden soll, eine wichtige Zeit der Besinnung und der Reifung.
Diese Zeit des Leidens ist oft auch eine letzte Chance der Umkehr und
eine Zeit der Buße. Das Leiden hat also aus christlicher Sicht eine
wichtige Funktion!
Es haben aber auch die Ärzte kein Recht, das Leben eines Menschen zu
beenden. Die Tötung eines Menschen widerspricht völlig der ärztlichen Ethik,
die zum Schutz des Lebens in allen seinen Phasen verpflichtet ist. Die aktive
Euthanasie erschüttert aber auch das Vertrauen zu den Ärzten, die nach
den Seelsorgern die wichtigsten Vertrauenspersonen des Menschen sind. Alte und
gebrechliche Menschen müssen dann befürchten, dass die Einlieferung in
bestimmte Abteilungen von Krankenhäusern für sie das nahe Ende bedeutet.
Auch die Angehörigen haben kein Recht, eine aktive Euthanasie für ihre
schwerkranken und pflegebedürftigen Verwandten zu verlangen. Es kann sich
dabei nur allzu leicht um die Entledigung von einem lästigen Pflegefall
handeln. Es können sogar recht materielle Interessen, wie z. B. eine
Erbschaft, im Spiel sein.
Schließlich hat auch der Staat kein Recht, die aktive Euthanasie
gesetzlich zu erlauben. Der Staat hat kein Verfügungsrecht über das Leben
seiner Bürger. Es könnten sich auch beim Staat sehr nüchterne
Überlegungen, wie z. B. Einsparungen von Pflegegeldern und klinischen
Einrichtungen, ergeben.
Es zeigt sich, dass die aktive Euthanasie grundlegende Werte in Frage
stellt und zu einer Gefährdung des Lebens führt. Was im ersten Augenblick
wie ein Akt der Humanität aussieht, erweist sich bei einer vertieften
Betrachtung als ein subtiler Angriff auf das Leben. Durch die aktive
Euthanasie werden Tür und Tor zu einer weitreichenden Ermächtigung des
Tötens aufgestoßen. Es können dann auch Lebensmüde und Einsame,
Gescheiterte und Frustrierte um aktive Euthanasie ansuchen. Es wird dann
früher oder später auch möglich sein, Pflegefälle und Langzeitkranke,
alleinstehende Heiminsassen und vielleicht auch Lebenslängliche in
Gefängnissen aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen auf "humanitäre Weise"
zu beseitigen. Es ist also notwendig, dass wir bei der aktiven Euthanasie sehr
klar die unheimlichen Möglichkeiten erkennen, die sich durch die Freigabe
dieser "Sterbehilfe" ergeben können.
c) Die Euthanasie als Verzicht auf künstliche
Lebensverlängerung (passive Euthanasie)
Eine weitere Form der Euthanasie besteht im Verzicht auf eine künstliche
Lebensverlängerung. Es geht dabei um Patienten, bei denen bereits der
Sterbeprozess eingesetzt hat: Wenn also ganz offensichtlich ist, dass ein
Mensch in unwiderruflicher Weise in die Sterbephase eingetreten ist,
dann wird sein Leben nicht mehr mit allen Mitteln künstlich verlängert. Er
wird dann nicht mehr an alle möglichen Maschinen angeschlossen, die sein Leben
künstlich erhalten. Dieser Mensch bekommt zwar alles, was er zum Leben braucht
(Ernährung, Medikamente, Beatmung), aber er wird nicht durch spezielle
Apparaturen am Leben erhalten. Es kommt also zu keiner Förderung, aber auch
zu keiner Verzögerung des Sterbeprozesses. Aus christlicher Sicht ist dieser
Sterbehilfe sicher zuzustimmen. Es muss dabei allerdings gewährleistet
sein, dass der Sterbeprozess tatsächlich unwiderruflich eingesetzt hat.
Ganz anders verhält es sich bei Koma-Zuständen nach einem Unfall, bei
denen die übrigen körperlichen Funktionen noch stabil sind. In solchen
Fällen ist eine künstliche Verlängerung des Lebens angebracht. Es kann
selbst dann zum Erwachen aus dem Koma kommen, wenn keine Gehirnströme
mehr feststellbar sind.
d) Die Euthanasie als Tötung von Behinderten
Eine letzte Form der Euthanasie ist schließlich die bewusste Tötung von
Behinderten. Es geht dabei um die bewusste Tötung von Geisteskranken
und Krüppeln. Eine solche Euthanasie kann durch entsprechende Injektionen,
aber auch durch mangelnde Ernährung und mangelnde gesundheitliche Pflege
erfolgen. Diese Form der Euthanasie hat es seit der Antike immer wieder
gegeben: Sie reicht von der Aussetzung schwächlicher Säuglinge in Sparta bis
zum Euthanasie-Programm des Dritten Reiches, dem Zehntausende von Behinderten
und Krüppeln zum Opfer gefallen sind ("Vernichtung von lebensunwertem Leben").
Aus christlicher Sicht ist diese Form der Euthanasie kategorisch abzulehnen.
Es ist dem Menschen nicht erlaubt, andere Menschen zu töten, nur weil sie
bestimmte Behinderungen haben. Diese Menschen können meistens nichts dafür,
dass sie behindert sind. (Aber auch wir gesunden Menschen können nichts dafür,
dass wir "normal" sind. Es hätte sich z. B. auch bei uns ein falsches Gen
nachteilig auswirken oder die Nabelschnur bei der Geburt um den Hals wickeln
können...) Die Behinderten sind für uns "Normale" eine Mahnung und
Herausforderung! Sie lassen uns begreifen, dass unser unbehindertes Leben
keine Selbstverständlichkeit ist. Sie sind für uns aber auch eine
Herausforderung unserer Menschlichkeit und eine Schule für unsere
Nächstenliebe. Die Behinderten gehören zu jenen Geringsten, mit denen sich
Christus persönlich identifiziert hat!
2) MASSNAHMEN GEGEN
FEHLFORMEN DER EUTHANASIE
Es gilt schließlich noch zu überlegen, welche Maßnahmen wir gegen falsche
Formen der Euthanasie ergreifen können.
Als erste Maßnahme braucht es eine umfassende positive Sterbehilfe. Es
muss dafür gesorgt werden, dass Menschen in der Endphase ihres Lebens in
medizinischer, menschlicher und seelsorglicher Hinsicht optimal betreut
werden. Es muss also alles getan werden, dass diese Menschen die nötige
medizinische Betreuung erhalten. Es muss aber auch dafür gesorgt werden,
dass diese Patienten menschlich und seelsorglich begleitet werden. Sie dürfen
nicht nur medizinische Fälle sein, sondern müssen als Menschen mit ganz
speziellen Nöten und Bedürfnissen betrachtet werden. Oft ist die
menschliche und seelsorgliche Begleitung in dieser Endphase des Lebens noch
wichtiger als die medizinische Betreuung.
Eine zweite Maßnahme ist eine entsprechende Ausbildung der Ärzte und des
Pflegepersonals in Spitälern und Altersheimen. Viele Mediziner und
Krankenpfleger stehen dem Sterben völlig hilflos gegenüber. Es kommt nicht
selten vor, dass Sterbende in eigene Zimmer abgeschoben werden, in denen sie
dann ohne Betreuung "ausgeistern". Es braucht heute unbedingt eine
entsprechende Schulung, um diese unmittelbaren Ansprechpartner der Sterbenden
auf ihre schwere, aber auch bedeutungsvolle Aufgabe vorzubereiten.
Eine weitere Maßnahme ist auch die rechte Einstellung von seiten der
Angehörigen. Die Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden ist fast immer
ein sehr schwerer Dienst, der oft bis an die Grenzen der Belastbarkeit geht.
Wenn sich die Angehörigen aber daran erinnern, dass dieser Dienst auch ein Akt
der Dankbarkeit gegenüber ihren nächsten Angehörigen ist, dann haben sie die
nötige Motivation und Kraft dazu. Wenn die schwerkranken Menschen den Wunsch
äußern, daheim zu sterben, und dies vom Arzt als möglich erachtet wird, dann
sollten die Angehörigen diesem Wunsch auch entsprechen.
Eine entscheidende Maßnahme ist schließlich die Vermittlung einer völlig neuen
Einstellung gegenüber dem Leid und dem Tod. Die aktive Euthanasie wird
überall dort überwunden und zurückgedrängt, wo es möglich ist, dem Leid einen
tieferen Sinn zu geben. Hier kommt es auch wesentlich auf die Kirche an, die
durch ihr tieferes Wissen um das jenseitige Schicksal des Menschen ganz
andere Perspektiven eröffnet als jede rein diesseitige Philosophie.
ZUSAMMENFASSUNG:
DIE EUTHANASIE
1) Die Arten der Euthanasie
2) Maßnahmen gegen Fehlformen der Euthanasie
In das fünfte Gebot fallen schließlich auch verschiedene medizinische
Fragen, die vor allem die Genmedizin und die Organverpflanzung betreffen.
Durch die rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der
operativen Techniken kommt es zu immer mehr Grenzfragen, die eine klare
ethische Stellungnahme erforderlich machen.
1) DIE GENMEDIZIN
Die medizinische Forschung hat in den vergangenen Jahrzehnten auf dem
Gebiet der Genetik zu erstaunlichen Erkenntnissen geführt. Die Medizin
hat in der Genetik gewissermaßen den Schlüssel für das Leben entdeckt
und dringt auf diese Weise immer mehr in die Geheimnisse des Lebens ein. Das
bedeutet, dass die Medizin immer mehr die Informationsträger und die
Steuermechanismen des Lebens in den Griff bekommt. Es stellt sich nun die
entscheidende Frage, ob und wie die Medizin diese Kenntnisse verwenden
darf.
a) Eine Genmedizin im Dienst des Menschen
Die christliche Morallehre vertritt den Standpunkt, dass es der Genmedizin
erlaubt ist, ihre Kenntnisse in den Dienst des Menschen zu stellen. Sie
darf diese Kenntnisse dazu verwenden, verschiedene Krankheiten zu heilen.
Sie kann z. B. die Genstruktur eines Menschen so beeinflussen, dass bestimmte
Erbkrankheiten nicht zum Tragen kommen. Sie kann die Strukturen der DNS
untersuchen, um gewisse Krankheiten genauer festzustellen. Sie hat die
Möglichkeit, bei kleinen Patienten im Mutterleib gewisse Gen-Korrekturen
vornehmen, damit Behinderungen vermieden werden. Es lassen sich in Zukunft
vielleicht auch Gene, die die Lebensdauer des Menschen bestimmen,
beeinflussen. Alle diese Eingriffe, die im Dienst der menschlichen
Gesundheit stehen, sind sicherlich zu rechtfertigen.
b) Keine Manipulation und Züchtung von Menschen
Die Genmedizin darf aber nicht zur Manipulation oder Züchtung des
Menschen führen. Es wird heute schon daran gearbeitet, das Aussehen von
Menschen zu beeinflussen. So soll es möglich sein, z. B. das Geschlecht
eines Kindes, seine Augen- und Haarfarbe nach eigenem Gutdünken festzulegen.
Bald wird man auch versuchen, die Begabungen eines Kindes zu bestimmen.
Es gibt aber auch schon Pläne, Menschen mit ganz besonderen Eigenschaften
zu produzieren: Es soll Menschen mit verlängerten Beinen geben, die für
bestimmte Sportarten von Vorteil sind; es sollen Menschen mit einem niederen
Intelligenzquotienten produziert werden, die für die Verrichtung von
primitiven Arbeiten geeignet sind. Vielleicht gibt es auch einmal stupide
Sklaven und Untermenschen, die als billige Arbeitskräfte zum Einsatz
kommen; vielleicht gibt es auch einmal Soldaten, die keine Angst mehr haben
und ferngesteuert werden... Solche und ähnliche Vorstellungen geistern bereits
durch die Gehirne mancher Forscher. Alle diese Absichten führen aber zu einer
Manipulation und Züchtung des Menschen. Sie führen dazu, dass der Mensch
zum absoluten Herrn über andere Menschen wird. Eine solche Entwicklung ist
aus christlicher Sicht radikal abzulehnen. Sie widerspricht völlig der
Eigenständigkeit des Menschen, die nicht durch andere Menschen
manipuliert und in Frage gestellt werden darf.
c) Keine Klonung des Menschen
Die Genmedizin steht heute auch an der Schwelle der Klonung des Menschen:
Es ist heute prinzipiell möglich, einen Menschen gentechnisch zu
reproduzieren. Das bedeutet, dass es möglich ist, einen Menschen
beliebig oft zu "kopieren". Diese Kopien weisen dann dieselben Züge
auf wie das Original. Auf diese Weise ist es z. B. möglich, ein Genie
in gewissen Zeitabständen zu reproduzieren und sich seiner außergewöhnlichen
Fähigkeiten zu bedienen. Es ließen sich dann außergewöhnliche
Wissenschaftler, Musiker oder Sportler in Neuauflage einsetzen. Es
könnte aber auch sein, dass ein Diktator in Junior-Ausgabe
wiederkehrt... Auch gegen diese Reproduktion des Menschen sprechen massive
Gründe: Es würde sich wieder um einen Menschen "von des Menschen Gnaden"
und nicht um ein eigenständiges Wesen handeln. Es würde sich aber auch um
einen Verstoß gegen das Prinzip der Individualität handeln, von dem die
ganze Natur geprägt ist: Es gibt in der Natur keine Pflanze, kein Tier und
erst recht keinen Menschen ohne Individualität. Die Individualität verleiht
jedem Lebewesen den Charakter der Einmaligkeit und der Besonderheit.
Die fehlende Individualität würde schließlich auch zum Verlust der
Identität führen: Der geklonte Mensch wüsste letztlich nicht mehr, wer er
wirklich ist. Er wüsste nicht mehr, ob er er selbst ist oder die Kopie eines
anderen, der aber gleichzeitig wie er selbst ist... Wenn wir nicht einen
einheitlichen "Fließband-Menschen" wollen, müssen wir jede Form einer
menschlichen Klonung radikal ablehnen.
d) Ein neuer Sündenfall?
Bei einer tieferen Betrachtung der Möglichkeiten der Genmedizin stellt sich
die Frage, ob sich hier ein neuer Sündenfall anbahnt. Im Buch Genesis im Alten
Testament heißt es, dass Gott nach dem Sündenfall im Paradies verhindern
wollte, dass der Mensch auch vom "Baum des Lebens" aß. Er ließ deshalb den
"Baum des Lebens" durch Engel bewachen (vgl. Gen 3, 22-24). Wenn wir diese
biblische Stelle mit modernen Augen betrachten, so entdecken wir in ihr auch
eine dringende Warnung, mit der Genmedizin äußerst gewissenhaft umzugehen!
2) DIE VERPFLANZUNG VON ORGANEN
Seit einigen Jahrzehnten ist es möglich, menschliche Organe zu verpflanzen.
Die Verpflanzungen von Herz, Lunge, Leber, Niere usw. sind heute schon fast
Routine-Operationen geworden. Durch diese Transplantationen kann vielen
Menschen das Leben gerettet werden. Aus christlicher Sicht ist daher eine
lebensrettende Transplantation gut zu heißen. Es stellt sich allerdings
die schwierige und heikle Frage, ab wann einem Menschen ein Organ entnommen
werden darf.
a) Ab wann darf ein Organ entnommen werden?
Bei einer Organverpflanzung kommt es nämlich zu einem gewissen Gegensatz
zwischen zwei verschiedenen Standpunkten: Vom moralischen Standpunkt
aus erhebt sich die Forderung, dass der Spender eines
lebenswichtigen Organs vor der Entnahme des Organs gestorben ist; vom
medizinischen Standpunkt aus erhebt sich hingegen die Forderung, dass
das Organ, das verpflanzt werden soll, nicht tot sein soll. Es
geht also konkret darum, dass man festlegen muss, ab wann ein Mensch
gestorben ist, ohne dass es deswegen zum Aussetzen bzw. zum Tod
der betreffenden Organe kommen muss.
b) Neue medizinische Maßstäbe für den Tod des
Menschen
Diese Konfliktsituation hat dazu geführt, dass man von medizinischer Seite
versucht hat, den Tod des Menschen neu zu definieren: Während man
früher einen Menschen medizinisch dann als tot erklärt hat, wenn seine
vegetativen Funktionen wie Atmung und Herzschlag aufgehört hatten, erklärt
die heutige Medizin einen Menschen für tot, wenn der "Gehirntod"
eingetreten ist. Das bedeutet aber, dass bei einem gehirntoten Menschen
die vegetativen Funktionen durch künstliche Unterstützung noch
weitergehen. Auf diese Weise bleiben also die Organe, die
transplantiert werden sollen, am Leben.
c) Die medizinische Feststellung des Gehirntods
Zur Feststellung des Gehirntods werden verschiedene Methoden herangezogen:
Die Überprüfung der Hirnstammreflexe (z. B. Pupillenreflexe), die
Messung der Gehirnströme (Enzephalogramm), die Messung der
Blutzufuhr (Angiographie) usw. Diese Messungen müssen bei Erwachsenen
gewöhnlich über einen Zeitraum von 6 Stunden, bei Kindern über einen
Zeitraum von 24 Stunden vorgenommen werden. Wenn nach diesem Zeitraum keine
Reflexe und Vorgänge im Gehirn festgestellt werden können, gilt das Gehirn als
irreversibel tot, d. h. die Gehirnfunktionen können auch durch eine
Reanimation (Wiederbelebung) nicht mehr in Gang gesetzt werden. Entscheidend
ist dabei vor allem der Tod des Stammhirns, welches die vegetativen
Vorgänge des menschlichen Körpers steuert. Das bedeutet nämlich, dass der
Körper nicht mehr aus eigenem Antrieb die Tätigkeit der Atmung und des Herzens
aufrechterhalten kann. Die vegetativen Funktionen können dann nur noch mit
Hilfe von Maschinen aufrechterhalten werden.
d) Ist der Hirntod wirklich der Tod des Menschen?
Die entscheidende Frage ist aber, ob der Hirntod wirklich der Tod des
Menschen ist. Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir dabei auch
das geistige Prinzip des Menschen, nämlich seine Seele,
berücksichtigen. Daher hat auch Papst Johannes Paul II. bei einer Ansprache an
die Mitglieder der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften den Tod in diesem
Sinn definiert: "Er erfolgt, wenn das geistige Prinzip, das die Einheit
des Individuums sichert, seine Funktionen für den Organismus und in ihm
nicht mehr erfüllen kann, und seine sich selbst überlassenen Elemente sich
auflösen." (Johannes Paul II., Ansprache beim Kongress über die "Bestimmung
des genauen Zeitpunktes des Todes", in: "L'Osservatore Romano", deutsche
Ausgabe, 16. 2. 1990, S. 10) Diese Definition des Todes würde bedeuten, dass
die fehlende Einheit des Individuums und die fehlende Koordinierung
der verschiedenen bewussten und vegetativen Funktionen des Organismus
darauf schließen lassen, dass das geistige Prinzip bzw. die Seele im
Menschen nicht mehr wirksam ist. Es darf deshalb angenommen werden, dass
die Seele den menschlichen Körper bereits verlassen hat und der Mensch
daher tot ist. Die meisten Fachleute vertreten deshalb die Auffassung,
dass der mit Sicherheit eingetretene Tod des gesamten Gehirns ein sicherer
Maßstab für den schon erfolgten Tod des Menschen ist. Es gibt allerdings
auch eine kleine Gruppe von Fachleuten, die mit dem Hirntod des Menschen nicht
einverstanden sind. Sie begründen ihren Standpunkt damit, dass auch die
vegetativen Funktionen zum menschlichen Leben gehören. Daher könne man erst
nach dem endgültigen Herzstillstand vom Tod des Menschen sprechen.
e) Weitere Maßstäbe für eine Organtransplantation
Die Verpflanzung eines Organs erfordert neben dem eindeutigen Tod des
Spenders noch zwei weitere Voraussetzungen: Die Transplantation verlangt die
Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen. Es ist also moralisch
nicht erlaubt, eine Organverpflanzung ohne die Einwilligung des Spenders oder
seiner Angehörigen vorzunehmen. Im "Katechismus der Katholischen Kirche" steht
ausdrücklich: "Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender
oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung
gegeben haben." (KKK, § 2296) Weiters muss bei einer Organverpflanzung die
berechtigte Aussicht bestehen, dass der Patient durch die Organspende eine
wirkliche Besserung des Gesundheitszustandes erfährt. Eine
Organverpflanzung wäre also moralisch nicht vertretbar, wenn die Aussichten
auf eine Besserung des Gesundheitszustandes nur sehr gering sind.
f) Die große Verantwortung der Ärzte
Diese wenigen Überlegungen zeigen bereits, wie schwierig es für
einen Arzt ist, im Falle einer Organ-Verpflanzung die richtigen
Entscheidungen zu treffen. Auf der einen Seite soll der Spender eindeutig
tot sein, auf der anderen Seite soll das Organ noch möglichst lebendig sein.
Einerseits hat der Patient ohne eine Organverpflanzung kaum eine
Überlebenschance, andererseits muss eine Organverpflanzung auch eine gewisse
Aussicht auf Erfolg haben. Diese Umstände führen in vielen Fällen zu einer
"Gratwanderung", die vom Arzt ein hohes Maß an Ethik und an Verantwortung
erfordert.
ZUSAMMENFASSUNG: DIE MEDIZIN
1) Die Genmedizin
2) Die Verpflanzung von Organen
ALLGEMEINER ÜBERBLICK:
FÜNFTES GEBOT
-
Die Unantastbarkeit des
Lebens
-
Mord und Tötung
-
Der Selbstmord
-
Die Gesundheit
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Der Alkohol
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Das Rauchen
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Die Drogen
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Die Abtreibung
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Die Euthanasie
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Die Medizin
Herr, lass uns
Deine Gebote beachten und verstehen damit ich am Ende meiner Tage zu Dir
gelange.
Amen.
Weiterführende
Themen:
Die Schöpfung
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Die Liebe Gott Vaters
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